Steuerbonus

Steuerbonus von 20% nutzen!

Wir schreiben Ihnen die Rechnung so, dass Sie sich einen Teil der Kosten vom Finanzamt zurückholen können. Anrechnungsfähig sind die einzeln ausgewiesenen Arbeits- und Fahrtkosten, z. B. von Arbeiten wie:

  • Reparatur, Wartung oder Austausch von Gasinstallationen
  • Reparatur, Wartung oder Austausch von Wasserinstallationen
  • Reparatur, Wartung oder Austausch von Heizungsanlagen
  • Modernisierung des Badezimmers

Beispiel:

Die Arbeits- und Fahrtkosten auf Ihrer Rechnung betragen 1000,- Euro. Bei der Steuererklärung können Sie 20% direkt geltend machen. Macht eine Ersparnis von 200,- Euro.
Einige Punkte muss man zusätzlich wissen, z. B.:

  • Abzugsfähig sind 20% von max. 6000,- Euro - also bis zu 1200,- Euro pro Jahr und Haushalt
  • Materialkosten werden nicht anerkannt
  • Ein Überweisungsbeleg muss vorliegen
  • Keine gleichzeitige Inanspruchnahme von öffentlichen Fördermitteln

Wer es noch genauer wissen möchte, fragt seinen Steuerberater oder schaut in den Flyer des "Zentralverband des Deutschen Handwerks".


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