Steuerbonus
Steuerbonus von 20% nutzen!
Wir schreiben Ihnen die Rechnung so, dass Sie sich einen Teil der Kosten vom Finanzamt zurückholen können. Anrechnungsfähig sind die einzeln ausgewiesenen Arbeits- und Fahrtkosten, z. B. von Arbeiten wie:
- Reparatur, Wartung oder Austausch von Gasinstallationen
- Reparatur, Wartung oder Austausch von Wasserinstallationen
- Reparatur, Wartung oder Austausch von Heizungsanlagen
- Modernisierung des Badezimmers
Beispiel:
Die Arbeits- und Fahrtkosten auf Ihrer Rechnung betragen 1000,- Euro. Bei der Steuererklärung können Sie 20% direkt geltend machen. Macht eine Ersparnis von 200,- Euro.
Einige Punkte muss man zusätzlich wissen, z. B.:
- Abzugsfähig sind 20% von max. 6000,- Euro - also bis zu 1200,- Euro pro Jahr und Haushalt
- Materialkosten werden nicht anerkannt
- Ein Überweisungsbeleg muss vorliegen
- Keine gleichzeitige Inanspruchnahme von öffentlichen Fördermitteln
Wer es noch genauer wissen möchte, fragt seinen Steuerberater oder schaut in den Flyer des "Zentralverband des Deutschen Handwerks".